Justiz auf Spanisch

26.04.2010 - Clementine Kügler - Übersetzerin 

Das Statut war zunächst vom katalanischen Regionalparlament, dann vom gesamtspanischen Abgeordnetenkongress mit den Stimmen aller Parteien außer denen der Volkspartei und schließlich noch über ein Referendum in Katalonien angenommen worden. Wieso meint die Volkspartei angesichts einer demokratischen Entscheidung, das Statut sei verfassungswidrig und legt Berufung beim Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) ein? Und wieso dauert die Entscheidungsfindung des Verfassungsgerichtes Jahre?

Weil die Justiz in Spanien total politisiert ist. Weil es eigentlich nicht um die Sache geht, sondern um die politische Ausstrahlung und die Konsequenzen. Eine Abmahnung an die jeweilige Regierung oder einer Bestärkung. Und da ist entscheidend die Zusammensetzung der Gerichte mit linken und rechten Richtern. Wenn dann ein rechter Richter stirbt, verschiebt sich das Gleichgewicht und solange der Posten nicht neu besetzt wird, wird verhindert, dass das nun „linkslastige“ Gericht eine linkslastige Entscheidung durchbekommt. Und besetzt werden diese Posten vom spanischen Parlament entsprechend der Sitzverteilung. Hierfür ist eine Zusammenarbeit von Sozialisten und Volkspartei nötig und da die aus Interesse oder purer Opposition von der Volkspartei verhindert wird, bleiben die längst überfälligen Neubesetzungen des Verfassungsgerichtes oder des Obersten Rats der Richterlichen Gewalt (CGPJ) aus und die Rechtsprechung schlurft dahin.

Und die starke Polarisierung hat sicher auch damit zu tun, dass da quasi die Kinder von Richtern der Franco-Zeit gegen die Kinder der Kämpfer für die Demokratie arbeiten. Es gab ja nie eine grundlegende Erneuerung mit überwiegend neutralen jungen Richtern. Und das ist so, weil es in Spanien die Generalamnestie gab, die eine verhältnismäßig friedliche Transition ermöglichte, aber eben auch erlaubte, dass die alten Schergen in ihren Ämtern blieben oder die Tochter eines besonders üblen Richters Justizministerin wurde. Auch wenn Richter keiner Partei angehören dürfen, ist ihre Gesinnung klar.

Und dann kommt ein Richter, der sich als Starrichter international einen Namen gemacht hat, der mit der Verhaftung Pinochets ein Zeichen gesetzt hat, wie man mit alten Diktatoren zu verfahren hat, die bei Frau Thatcher Tee trinken. Und der genehmigt die Öffnung von Gräbern aus der Franco-Zeit, damit die Angehörigen republikanischer Opfer vielleicht endlich Klarheit bekommen über die sterblichen Überreste ihrer Väter, Brüder oder Tanten. Für diese Entscheidung war das Nationale Gericht (Audiencia Nacional), für das der Richter arbeitet, nicht zuständig – so entschied das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) Ende 2008.

Deshalb werfen ultrarechte Organisationen – etwa die Falange-Partei – dem Richter Rechtbeugung vor und das Oberste Gericht ließ einen Prozess gegen den Richter zu. Das war jetzt. Um Missverständnisse auszuschließen: der Richter ist schon zuvor aufgefallen, da er sehr viel im Rampenlicht stand und sich gerne preisen ließ, und dabei manche Eta-Häftlinge aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil der Richter die Fristen nicht eingehalten hatte. Durchaus kein unfehlbarer Arbeiter. Und sein Vorgehen gegen die Regierung, in der er selbst noch kurz zuvor ein Amt inne hatte, schien nicht frei von persönlicher Rache. Aber im Falle, der ihn jetzt für 20 Jahre von seiner Laufbahn entfernen könnte, falls das Gericht ihn der Rechtsbeugung für schuldig erklärt, geht es um mehr als das persönliche Schicksal eines Mannes.

Es geht um die vernachlässigte Vergangenheitsbewältigung in Spanien. Um die vielen vielen Angehörigen verschwundener oder verscharrter Opfer der Diktatur, die es erst jetzt, quasi im letzten Moment, endlich wagen, ihr Recht einzuklagen, diese Opfer zu identifizieren und zu bestatten und eventuell eine Entschädigung zu erhalten. Und die Gegenseite, die das immer noch zu verhindern sucht, mit der höhnischen Begründung, da würden alte Wunden aufgerissen und der soziale Frieden gestört werden.

Drei verschiedene Kommissionen der Vereinten Nationen haben die Regierung Zapatero ermahnt, weil das Amnestie-Gesetz von 1977 noch immer in Kraft sei und nicht vereinbar ist mit dem von Spanien unterzeichneten Internationalen Pakt der politischen und bürgerlichen Rechte, weil Verstöße gegen die Menschenrechte nicht verjähren. Es gibt keine Amnestie für die Leute, die andere verschwinden lassen. Die Regierung wendet ein, dass das Amnestiegesetz von 1977 eine Konsens-Entscheidung desselben Parlamentes war, das auch die demokratische Verfassung 1978 verabschiedet habe und die erfolgreiche Transition möglich gemacht habe. Und das scheint noch immer so zu sein: nur weil keine „Aufrechung“ stattfindet, bleibt der soziale Frieden gewahrt.

Warum ich keine Namen nenne? Weil ich glaube, dass viel Wind aus den Segeln der Eitelkeit und Aufmerksamkeitshascherei genommen würde, wenn die Richter anonym arbeiten würden.

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