HINTERGRUND: Deutsche Gesundheitsreform

31.01.2009 - Philipp Dyckerhoff 

Immer wieder kommt es vor, dass Deutsche im Ausland leben und Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland unbemerkt an ihnen vorübergehen. Dabei haben diese oft Auswirkungen, wenn man später wieder nach Deutschland zurückkehrt. So werden Chancen verpasst, die persönliche Situation rechtzeitig vor der Gesetzesänderung anzupassen, mit teilweise ungünstigen Folgen nach der Rückkehr nach Deutschland. Ein Beispiel ist die Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde.

Um hier entgegenzuwirken, gibt es auf diesem Portal immer wieder Beiträge zu aktuellen Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Ganz aktuell ist die Gesundheitsreform, deren letzter Teil zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist. In diesem Fall gab es vor Beginn der neuen Gesetzeslage keinen Handlungsbedarf für Auslandsdeutsche. Trotzdem ist es sinnvoll, die wesentlichen Änderungen zu kennen.

Einheitlicher Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)


Alle Versicherten zahlen den gleichen Beitrag von 15,5 Prozent. Der Kassenbeitrag fließt in einen zentralen Gesundheitsfonds (Geldpool). Da die Krankenkassen - abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Zuschläge und Abschläge zum Beitragssatz erheben dürfen, können die tatsächlichen Beiträge weiterhin unterschiedlich sein. Wenn eine Krankenkasse gut wirtschaftet, ist eine Rückzahlung an ihre versicherten Mitglieder möglich. Im umgekehrten Fall kann die Kasse eine Nachzahlung verlangen. So wird immerhin erreicht, dass der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen fortbesteht.

Versicherungspflicht für alle

Ab 2009 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen. Wer sich ab 2009 nicht krankenversichert, soll eine "Geldbuße" zahlen. Diese Regelung gilt für alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben. Es wird jedoch auch berücksichtigt, wo der gewöhnliche Aufenthalt der Person ist. Hält jemand zwar in Deutschland seinen Wohnsitz aufrecht, der gewöhnliche Aufenthalt liegt jedoch für mehrere Jahre im Ausland wie zum Beispiel in Spanien, gilt eine Ausnahmereglung. Aber: Im Falle der Rückkehr muss man den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nachweisen, wenn es zur Prüfung kommt.

Basistarif


Die privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen nun - ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen bisher schon - alle Versicherungswilligen aufnehmen und zwar in einen Grundtarif (Basistarif), ohne Gesundheitsprüfung. Dies gilt natürlich nur für diejenigen, die als Angestellte nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen in etwa denen der GKV.

Mitnahme von Alterungsrückstellungen


In der PKV werden aus den Beiträgen sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Sie dienen dazu, den Beitragsverlauf im Lebenszyklus zu glätten und den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter bezahlen zu können. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden. Das hat in vielen Fällen dazu geführt, dass der Wechsel einer PKV nicht sinnvoll war. Letztlich hat das den Wettbewerb der PKVs auf Neukunden beschränkt. Das ändert sich nun: Bei Altkunden, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln (Wechselfenster), werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Personen, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.

Damit ist das „freie“ Wechselrecht zwischen PKVs jedoch recht eingeschränkt bzw. gerade für Altkunden mit erheblichen Nachteilen verbunden:

- Altersrückstellungen werden nicht vollständig mitgegeben.
- Für Altkunden ist der „Umweg“ über den Basistarif nötig, das bedeutet eingeschränkte Leistungen.
- Altkunden, die das Wechselfenster nutzen, müssen 18 Monate im Basistarif bleiben. Erst danach können die erweiterten Leistungen eines Volltarifs beantragt werden. Es gilt dann für diese das neue Eintrittsalter, was höhere Beiträge zur Folge hat.
- Für Leistungen über die des Basistarifs hinaus ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
- Für Neukunden unter 40 Jahren gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in denen sie ihre Rückstellungen nicht mitnehmen dürfen.

Leider ist dieses Thema recht kompliziert. Beratung ist hier angesagt.

Steuerfinanzierung für die Kinder


Zur Senkung der Lohnnebenkosten erfolgt für die in der GKV bisher beitragsfrei mitversicherten Kinder künftig eine Mitfinanzierung aus Steuermitteln. Ob – wie derzeit der Fall - Kinder von privat Versicherten von der steuerfinanzierten Kinderversicherung ausgenommen werden können, werden vermutlich Richter irgendwann entscheiden müssen.

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv