HINTERGRUND: In Katalonien gibt es kaum öffentliche Krippenplätze

28.01.2008 - Corinna Reiss 

Spanien gilt der Mutterschutz vier Monate nach der Geburt. Eine Arbeitsplatzgarantie gibt es bis zu einem Jahr. Viele Mütter gehen jedoch schon nach der ersten Phase wieder zurück in den Job. Entsprechend beginnt die Ganztagsunterbringung (wobei auch Teilzeit möglich ist) für Babies schon sehr früh - einen gesetzlich garantierten Betreuungsplatz gibt es allerdings erst ab dem 3. Lebensjahr.

Die öffentlichen Kindergärten haben einen guten Ruf und sind vergleichsweise kostengünstig (240 Euro im Monat). Einen Platz zu bekommen, entspricht allerdings schon einem mittleren Lottogewinn. Wichtig ist, die Anmeldefristen nicht zu versäumen. Für die „Escoles bressol“ ist die Einschreibung in der Regel Anfang Mai. In einem aufwendigen Verfahren werden dann die wenigen Plätze nach Punkten und Losverfahren verteilt (www.bcn.es/escolesbressol).

Da öffentliche Kindergartenplätze fehlen, gibt es eine Vielzahl privater „llars infants“/“guarderias“, die zwar gesetzlichen Standards entsprechen müssen, aber dennoch stark in Ausstattung, Konzept und Preis variieren. Es ist ratsam, sich Einrichtungen persönlich anzuschauen. Um die erhöhten Kosten für Kinderbetreuung abzufangen, gibt es für berufstätige Mütter mit Kindern unter drei Jahren über die Steuerbehörde einen Bonus von 100 Euro monatlich.

Ab dem 3. Lebensjahr beginnt die zweite Stufe der „educación infantil“: Sie umfasst drei Jahre (parvulario oder kurz P3/4/5 genannt). Diese Etappe ist schon an die Schule angegliedert und entspricht einer Vorschule. Wer sich – wie in Spanien auch sehr üblich - bisher mit Hilfe von Großelternbetreuung über Wasser gehalten hat, macht spätestens jetzt vom Betreuungsangebot Gebrauch.

Befremdlich für Deutsche ist die oft sehr rigide Ablösung: Es wird erwartet, dass das Kind sehr schnell in der neuen Umgebung alleingelassen wird und eine begleitende Eingewöhnung wird oft nicht geduldet. Weinende Kinder zurückzulassen wird von den Spaniern als „normaler Prozess“ empfunden und die meisten Eltern planen keine Zeit für eine Eingewöhnung ein.

Die Unterrichtszeit ab P3 umfasst neun bis 17 Uhr. Auch ab P3 gibt es zwar keine Verpflichtungen, das Kind bis 17 Uhr dort zu lassen, es wird aber im Allgemeinen nicht so gern gesehen, wenn Kinder früher abgeholt werden (außer zur Mittagspause, um sie dann gegen 15 Uhr wieder zu bringen). Die Kinder sind stets im Verband ihrer Gruppe und haben im Laufe des Tages verschiedene “Fächer”, in denen sie die Bereiche Sprache, Musik, Sport, etc. mit verschiedenen Fach-Betreuern absolvieren. Es wird einzeln oder in Gruppen gearbeitet, dementsprechend ist freies Spiel nicht (oder wenig) vorgesehen. Sogar frühe Lese- und Schreibübungen ab P 3 sind im Lehrplan verankert.

Die Einschreibung für die öffentlichen Schulen liegt früher als die der Kindergärten – in der Regel schon Ende März, vorher gibt es Tage der offenen Türen. Es gibt zwar eine Platzgarantie im Einzugsgebiet, aber es kann passieren, daß man an der Wunschschule keine Aufnahme findet.

www.edubcn.cat
www.bcn.es/educacion
www.gencat.cat/educacio

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