HINTERGRUND: Neuer Personalausweis

18.10.2010 - Barcelona für Deutsche/Judith de la Vega  

Am 1. November 2010 löst in Deutschland der neue Identitätsnachweis in Scheckkartengröße den bisherigen Ausweis ab. Mit dem neuen Format erweitern sich die Funktionen: Erstmals sind die aufgedruckten Daten inklusive Foto auch elektronisch auf einem Chip gespeichert, der zum Beispiel bei Grenzkontrollen durch die Behörden ausgelesen werden kann.

Wer bekommt den neuen Ausweis?

Der digitale Personalausweis wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktionbeantragen. Beantragt werden die Ausweise bei der Personalausweisbehörde des zuständigen Bürgeramtes. Eine Umtauschpflicht alter Ausweise besteht nicht; sie bleiben laut BMI gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Einvorzeitiger Umtausch ist aber ab dem 1. November 2010 möglich.

Was kostet der neue Ausweis?

Für das Ausstellen müssen Antragsteller ab 24 Jahren laut BMI 28,80 Eurobezahlen. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Personen unter 24 Jahrenzahlen 22,80 Euro - ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro. Hinzu kommen weitere Gebühren, zum Beispiel in Höhe von sechs Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der PIN (sechs Euro) oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (sechs Euro).

An den Gebühren setzt die Kritik von Verbraucherschützern an: Dass der neue Ausweis etwa dreimal so teuer ist wie der alte und Bundesbürger keine Wahlmöglichkeit haben, hält Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für eine "Zumutung". In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht - irgendwann wird sich also jeder Bürger den neuen Personalausweis ausstellen lassen müssen.

Welche Daten sind in dem Ausweis gespeichert?

Auf dem per Funk auslesbaren Ausweis-Chip sind laut BMI alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (Frontalaufnahme erforderlich). Auf Wunsch können Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke speichern lassen. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.

Wie wird die Online-Ausweisfunktion aktiviert?

Zum Beispiel beim Abholen im Bürgeramt. Es besteht aber keine Pflicht, sie zu nutzen, stellt Bundesinnenminister Thomas de Maizière klar: "Wer möchte, benutzt seinen neuen Ausweis genauso wie seinen alten." In diesem Fall bleibt die Funktion deaktiviert. Sie lässt sich aber nachträglich im Bürgeramt freischalten - und auch wieder deaktivieren. Das Freischalten kostet jedoch sechs Euro Gebühren. Michael Bobrowski vom vzbv rät daher, die Funktion gleich mit freischalten zu lassen, auch wenn man sie vorerst nicht nutzen möchte.

Was ist die neue Ausweisfunktion?

Mit der sogenannten eID-Funktion sollen sich Ausweisinhaber im Internet überall dort ausweisen können, wo personalisierte Dienste angeboten werden - also zum Beispiel in Online-Shops, beim Online-Banking, aber auch in Behörden. Darüber hinaus soll die Funktion an Fahrkartenautomaten oder beim Einchecken im Hotel einsetzbar sein. Dazu werden der neue Personalausweis, ein Kartenlesegerät und Treibersoftware sowie eine persönliche PIN benötigt. Der Dienstanbieter wiederum muss sich über ein staatliches Berechtigungszertifikat ausweisen. Dabei wird dem Nutzer auch angezeigt, welche Daten angefordert werden. Erst mit Eingabe der PIN gibt der Nutzer die Datenübertragung jeweils frei. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich ein sogenanntes PIN-Pad - hier muss die PIN nicht über die PC-Tastatur eingetippt werden. Auf Wunsch können Ausweisinhaber zudem ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Ausweis laden. Es dient dann als elektronische Unterschrift, mit der sie Dokumente elektronisch abzeichnen können. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich.
 

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