HINTERGRUND: Warum sich private Krankenversicherungen lohnen

08.06.2008 - Philipp Dyckerhoff/Petra Egner 

Jeder EU-Bürger, der in Spanien gemeldet ist und die NIE-Nummer besitzt, hat automatisch Krankenversicherungsschutz über die Sozialversicherung (seguridad social). Andererseits ist es eine Pflichtversicherung, von der man sich nicht befreien kann. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist auf das Nötigste beschränkt und schließt zum Beispiel Zahnbehandlung und Zahnersatz für Erwachsene gar nicht ein. Auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zwar schleichend reduziert werden, ist die Absicherung doch noch ein ganzes Stück umfassender als die spanische. Weitere Details zur spanischen Sozialversicherung finden Sie an dieser Stelle am 16. Juni 2008.

Viele Deutschsprachige sind aus ihrem Heimatland eine Krankenversicherung mit umfangreichen Leistungen gewöhnt: entweder durch ein privates Krankenversicherungssystem, in dem man sich unter bestimmten Voraussetzungen statt im gesetzlichen Krankenversicherungssystem versichern kann wie zum Beispiel in Deutschland oder durch eine Grundabsicherung für alle, die man individuell durch eine Zusatzversicherung aufstocken kann wie zum Beispiel in der Schweiz.

Eine private Krankenversicherung kann man in Spanien zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung abschließen. Zusätzlich deshalb, weil man als Berufstätiger leider trotzdem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialersicherung bezahlen muss – sie ist eben eine Pflichtversicherung. Die private Krankenversicherung in Spanien ist eine Vollversicherung mit viel umfassenderen Leistungen als die Sozialversicherung. Sie sollte nicht mit der privaten Zusatzversicherung in Deutschland verwechselt werden, welche nur für einen Teil der Leistungen bezahlt, welche die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht deckt, nicht aber für die Grundleistungen.

In Spanien kann jeder EU-Bürger eine private Krankenversicherung abschließen. Es gibt zum Beispiel keine Verdienstgrenze wie in Deutschland, die Angestellte überschreiten müssen, um sich privat zu versichern und es wird auch kein Unterschied zwischen Angestellten und Selbständigen gemacht. Die private Krankenversicherung in Spanien ist viel preiswerter als in Deutschland. Deshalb sollte man allerdings nicht vorschnell seine private deutsche Krankenversicherung kündigen, wenn man nach Spanien kommt.

Ein Grund, warum die Tarife so viel günstiger sind als in Deutschland, ist das Fehlen von Altersrückstellungen im spanischen System. Die Beiträge für eine private Krankenversicherung in Spanien steigen daher mit dem Alter. Weitere Informationen zum Thema „Deutsche Krankenversicherungen“ finden Sie hier.

Der Markt der privaten Krankenversicherungen in Spanien ist recht unübersichtlich. Man sollte sich gut informieren oder beraten lassen, um eine sinnvolle Wahl treffen zu können. Das auf den ersten Blick günstigste Angebot hat häufig wesentliche Einschränkungen bei den Leistungen oder auch Zuzahlungen zur Folge – Vorsicht vor Lockangeboten. Viele Gesellschaften behalten sich zum Beispiel das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn man ‚zu teuer’ geworden ist.

Man kann sich bei spanischen Krankenversicherungen in einer Art Baukastenprinzip je nach persönlichen Wünschen und Finanzkraft seine Versicherung zusammenstellen. Dabei kann man häufig auch Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz einschliessen.

Generell gibt es zwei Systeme:

Vorgeschriebene Ärzte bzw. Krankenhäuser („cuadro médico“)
Der Kunde kann all die Ärzte und Krankenhäuser in Anspruch nehmen, die vertragsmäßig mit der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten. Im Ausland besteht in diesem Fall Deckung bei Notfällen, nicht jedoch für geplante Behandlungen oder Operationen. Medikamente (außer im Krankenhaus) werden in Spanien generell nicht vom privaten Versicherer abgedeckt.

Tarife mit freier Arztwahl
Diese Tarife bieten weltweit freie Arzt- und Krankenhauswahl. Im Zahnbereich gibt es allerdings auch bei diesen Tarifen meist keine freie Arztwahl. Geht man zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus, der/das nicht mit der Gesellschaft zusammenarbeitet, dann muss – wie in Deutschland bei der privaten Krankenversicherung – das Honorar ausgelegt werden. Nach Einreichen der Rechnungen bei der Gesellschaft werden die Kosten gemäß den Bedingungen erstattet.

Weitere Informationen zum Thema:

Wartezeiten: Bei Abschluss eines Vertrages gibt es Wartezeiten für Bereiche wie Zahnersatz, geplante Operationen, Schwangerschaft sowie genehmigungspflichtige Behandlungen (wie z.B. Computertomographie, Physiotherapie, Mammographien, etc.). Die Wartezeiten können bei Wechsel von einer anderen spanischen Krankenversicherung entfallen. In der Regel beträgt die Wartezeit 6 Monate, für Schwangerschaft 12 Monate. Für alle anderen Behandlungen und in jedem Fall bei Notfällen besteht von Anfang an in vollem Umfang Versicherungsschutz. Dies ist in Deutschland ähnlich geregelt und stellt letztlich einen Schutz der Versicherer gegen Missbrauch dar.

Es gibt Krankenversicherer, die gesonderte Gebühren bei jedem Arztbesuch erheben oder die monatliche Anzahl der Besuche eines Spezialisten limitieren.
Es gibt für viele Behandlungen Begrenzungen der Kosten pro Jahr.
Es gibt große Unterschiede beim „cuadro médico“ der verschiedenen Gesellschaften. Insbesondere sollte man prüfen, inwiefern z.B. deutschsprachige Ärzte enthalten sind.

Zahnbereich: Zahnreinigung ist bei vielen Gesellschaften eingeschlossen. Es gibt teilweise Selbstbehalte. Für Zahnersatz oder Kieferorthopädie ist teilweise ein Eigenanteil zu tragen, z.B. in Abhängigkeit vom verwendeten Material.
Zur Beantragung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden (weniger ausführlich als in Deutschland). Eine ärztliche Untersuchung ist meist nicht erforderlich. Man sollte auf die Kündigungsklauseln achten, wichtig z.B. bei Rückkehr nach Deutschland.

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