NEWS: Aktuelles zum Thema Führerschein

06.03.2013 - Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com 

Immer wieder kursieren Gerüchte zum Thema Führerschein bei den Deutschsprachigen in Spanien. Diese werden derzeit verstärkt dadurch, dass seit dem 19.1.2013 der neue EU-Führerschein gilt. Alle ab dem 19.1.2013 neu ausgestellten Führerscheine müssen das neue EU-Format haben. Neu für die Deutschen ist, dass dieser Führerschein nicht mehr zeitlich unbegrenzt gilt, sondern nur für 15 Jahre.

Ziel des neuen Führerscheins ist neben dem Aufbau eines EU-weiten zentralen Führerscheinregisters und der verbesserten Fälschungssicherheit auch, dass der Führerschein ein aktuelles Bild erhält. Diejenigen, die noch den alten (deutschen) „grauen Lappen“ haben, sollten sich ihr Foto mal wieder ansehen und sich fragen, ob man sie darauf wirklich noch erkennt...!

WICHITG: die in Deutschland vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine (alle Varianten - auch die „grauen Lappen“), gelten noch weiter für die nächsten 20 Jahre und sind weiterhin auch in Spanien gültig. Sie verlieren erst nach dem 19.1.2033 ihre Gültigkeit und müssen danach neu beantragt werden. Dazu ist nur ein neues Foto erforderlich und es muss eine Gebühr bezahlt werden. Eine Gesundheitsprüfung ist in Deutschland unabhängig vom Alter nicht erforderlich. Es wurde jedem EU-Mitgliedsstaat freigestellt, ob diese – wie in z.B. in Spanien üblich – eingeführt wird oder nicht. Deutschland ist bei seiner bisherigen Praxis geblieben, weil die Gesundheitsprüfungen in anderen Ländern (wie z.B. Spanien) offensichtlich nicht zu einer geringeren, altersbedingten Unfallhäufigkeit führt.

Wer in Spanien lebt und in seinem Heimatland keinen Wohnsitz mehr hat, muss den neuen Führerschein in Spanien beantragen. Wer weiß – vielleicht wird das in 20 Jahren dann sogar doch in den Konsulaten möglich sein.

WICHTIG: für Schweizer gelten diese Regeln nicht. Schweizer, die länger als 6 Monate in Spanien wohnen, müssen ihren Führerschein in einen spanischen umschreiben lassen.

WICHTIG: Ausländer, die in Spanien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und gemäss EU-Recht rechtmäßig mit dem Führerschein aus ihrem Heimatland fahren, müssen trotzdem die in Spanien vorgeschriebenen Gesundheitstests machen und letztlich damit ihren nationalen Führerschein in Spanien verlängern lassen. Dabei gelten folgende Fristen z.B. für den PKW-Führerschein: vor Alter 65 muss man alle 10 Jahre den Test machen, danach alle 5 Jahre. Faktisch ist damit in Spanien auch ein alter deutscher Führerschein befristet. Die Verlängerung wird bei der spanischen Straßenverkehrsbehörde („Tráfico“) unter Vorlage des Ergebnisses des Gesundheitstests („Informe de aptitud psicofísica“) beantragt.

Theorie und Praxis liegen nun in Spanien leider auseinander. Viele Polizisten kennen die korrekten Regeln nicht und verlangen bei Verkehrskontrollen von Ausländern einen spanischen (EU-) Führerschein. In solchen Fälle braucht man viel Geduld, um die Polizei davon zu überzeugen, dass auch der ausländische Führerschein gilt. Andererseits muss man bei Kontrollen auch berücksichtigen, dass die Polizei wissen könnte, dass man in bestimmten Abständen den Gesundheitstest machen muss. Man sollte also die genannten Fristen beachten, wenn man sich länger in Spanien aufhält.

Die Konsulate empfehlen daher zur Vermeidung von Problemen, den deutschen oder österreichischen Führerschein für Residenten in Spanien trotzdem umschreiben zu lassen. Ob das wirklich der richtige Weg ist, wenn es EU-Gesetze gibt, die eben das gerade vermeiden? Zumal der Umtausch ziemlich lange dauern kann, man teilweise mehrfach einen provisorischen Führerschein bekommt, bis der endgültige dann endlich erstellt worden ist. Der Autor empfiehlt, ein Schreiben der DGT („Dirección General de Tráfico“) mit Stand vom 28.12.2012 immer im Auto zu haben, in dem explizit erwähnt ist, dass der Tausch in den spanischen Führerschein freiwillig ist.

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