NEWS: Die Steuer für KFZ-Zulassung hat sich geändert

11.01.2008 - Jana Reiss 

Seit 2008 gelten neue Steuersätze für die Erstzulassung eines PKWs (Impuesto de matriculación). Die Luxussteuer wird nicht nur beim Erwerb eines Neuwagens in Spanien, sondern auch dann fällig, wenn ein gebrauchter PKW aus Deutschland nach Spanien importiert wird und ein spanisches Kennzeichen erhält.

Bislang richtete sich die Erstzulassungssteuer nach der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs. Für Benziner mit einem Hubraum bis zu 1 600 cm³ und Diesel-PKWs mit einem Hubraum bis zu 2 000 cm³ waren sieben Prozent Erstzulassungssteuer auf den Neuwagenpreis zu zahlen. Fahrzeuge mit größeren Hubräumen wurden mit zwölf Prozent besteuert.

Seit diesem Jahr richten sich die Steuersätze nach dem CO2 –Ausstoß pro Kilometer. Dabei bleiben Kleinwagen mit weniger als 120 g CO2 pro Kilometer von nun an komplett steuerfrei. Für PKWs mit einem CO2-Ausstoß zwischen 121 und 160 g pro Kilometer werden 4,75 Prozent Impuestos de Matriculación auf den Neuwagenpreis fällig. Bei einem Ausstoß zwischen 161 und 200 g sind es bereits 9,75 Prozent. Und der Höchststeuersatz liegt bei 14,75 Prozent für diejenigen Fahrzeuge, die mehr als 200 g CO2/km ausstoßen.

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