NUTZWERT: Die Anmeldung

28.05.2008 - Jenna Steenken 

Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt oder die Aufnahme einer selbständigen oder nichtselbständigen Arbeit ein gültiger Ausweis. In diesem Fall gibt es weder eine Meldepflicht, noch die Pflicht einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.

Wer sich länger als drei Monate in Spanien aufhält, ist dagegen verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) anzumelden (certificado de empadronamiento). Dazu sind die Vorlage des deutschen Reisepasses oder Personalausweises und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich. Letzteres kann zum Beispiel der Mietvertrag oder Nachweis von Grundeigentum sein. Außerdem muss man sich seit 2007 in das zentrale Ausländerregister eintragen lassen, bevor man ein empadronamiento erhält. Hierfür benötigt man einen Termin beim Oficina de Extranjeros. In Barcelona ist dies die Comisaría de Extranjeros, Av. Marqués de l‘Argentera, 2 in 08003 Barcelona. Tel.: 93 520 1410.

Die generelle Verpflichtung zur Beantragung einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung (tarjeta de residencia) entfällt für EU-Angehörige seit 2007, sofern es sich um selbstständige- oder unselbstständige Berufstätige bzw. Studenten handelt. Auch besteht für im Ausland lebende Deutsche keine Meldepflicht bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat). Dennoch empfiehlt es sich, den Wohnort im Reisepass bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzutragen.

Benötigt werden dafür die Abmeldebescheinigung aus Deutschland sowie die Anmeldebescheinigung für Spanien, das certificado de empadronamiento. Das Empadronamiento braucht man immer wieder für verschiedene Anträge zum Beispiel für die Seguridad Social oder die Número de Identificación de Extranjeros (NIE). Auch für die Anmeldung an Schulen oder Sporteinrichtungen wird gerne dessen Vorlage verlangt.

Im Rahmen unserer Serie „Zehn-Punkte-Programm für Neuankömmlinge" werden wir am kommenden Montag an dieser Stelle den Erwerb der NIE erklären.

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