Neue Konflikte im Steuerrecht: Wird das Internationale Steuerrecht neues Unwort des Jahrzehnts?

05.11.2015 - Dr. Javier Valls (LL.M.) 

Bis vor Kurzem war der Begriff Steuerrecht für die meisten Personen und Unternehmen eine strikt nationale Angelegenheit. Seit ca. 15 Jahren hat der internationale Bereich stetig mehr Einfluss auf das Wirtschaftsleben genommen, so dass sowohl die nationalen Steuerbehörden als auch die zuständigen Richter Probleme haben, sich hieran zu gewöhnen. Zum besseren Verständnis aktueller Konflikte stellen wir im Folgenden einige Beispiele dar, die wir täglich in unserer Kanzlei erleben:

 

1.    Ein Mexikaner gründete Dank der Niederlassungsfreiheit im Rahmen der NAFTA ein kleines Softwareunternehmen in San Francisco. Rechtsform des Unternehmens ist eine „Limited Liability Company“ (LLC). Nunmehr lebt der Mexikaner mit seiner ebenfalls ausländischen Frau und seinem Sohn in Spanien und reist regelmässig in die USA, um sein Unternehmen zu führen, wobei er auch von Barcelona aus arbeitet. Aus steuerlicher Sicht ist es offensichtlich, dass die Familie in Spanien steuerpflichtig ist; aber wo befindet sich der Geschäftssitz, wenn der Gesellschafter auch in Spanien arbeitet? Bei Anwendung der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich feststellen, dass die Tätigkeit unter steuerlichen Gesichtspunkten eine Betriebsstätte in Spanien darstellt. Wie werden demnach die Gewinne der amerikanischen LLC in Spanien versteuert? Die spanischen Finanzbehörden wissen es nicht, da ihnen in der Regel die Kenntnisse für eine entsprechende Beurteilung einer LLC fehlt.

 

2.    Ein deutscher Pilot einer europäischen Luftfahrtgesellschaft beschliesst, zusammen mit seiner ebenfalls nicht spanischen Partnerin, die bei demselben Unternehmen arbeitet, in der Nähe von Barcelona zu leben. Seine regelmässigen Flüge nach Frankfurt oder in andere Städte weltweit dauern in der Regel mehrere Tage und haben zur Folge, dass er nicht unwesentliche Zeit ausserhalb Spaniens verbringt. In welchem Land ist dieses Paar also steuerpflichtig? Und wenn es so ist, dass das Paar in Deutschland steuerpflichtig ist, weil es seine kompletten Einkünfte aus diesem Land erhält, kann die spanische Finanzverwaltung auch eine Steuerpflicht für Spanien reklamieren? Und wenn dies so wäre, könnte auf diesen Fall Art. 7p) des spanischen Einkommensteuergesetzes (IRPF) Anwendung finden, der einen Freibetrag in Höhe von 60.100 Euro für im Ausland ausgeführte Arbeiten vorsieht?

 

3.    Bisher hat eine Vielzahl der in Spanien lebenden Rentner (einheimische und Ausländer) ihre ausländischen Renten in Spanien nicht deklariert, obwohl sie hierzu nach dem Welteinkommensprinzip verpflichtet wären. Infolge der internationalen Abkommen über Informationsaustausch zwischen den europäischen Staaten, hat Spanien nunmehr Kenntnis von diesen ausländischen Renten. Im Januar dieses Jahres wurden die Rentner von den spanischen Finanzbehörden informiert, dass sie Kenntnis von ihren Renteneinkünften in Spanien hätten und haben sie aufgefordert, sie zu deklarieren. Um den Rentnern Erleichterungen hinsichtlich der Nachzahlung der letzten vier nicht verjährten Jahre zu verschaffen, hat der spanische Staat eine Steueramnestie für diese Rentner insofern erlassen, dass sie keine Säumniszuschläge zahlen müssen. Dieser Informationsaustausch erfolgt seit einigen Jahren auch im Hinblick auf Zinsen und sonstige Vermögensgewinne aus anderen EU-Staaten, wenn auch der Informationsfluss noch reichlich fehlerhaft ist.

 

Es sind diese nur einige Beispiele für eine sich verändernde Welt. Die nationalen Systeme haben noch immer grosse Schwierigkeiten sich an die neuen Umständen anzupassen. Ein Satz, den ich meinen Mandanten immer sage, wenn sie erfahren, dass sie erstmal zweimal zahlen müssen, wenn sie eine Erbschaft antreten bzw. ich sie über die steuerlichen Risiken einer Wohnsitzverlagerung aufkläre, ist „the economy goes global, but taxes stay national“. Eine steuerliche Planung ist mithin unverzichtbar.

 

Dr. Javier Valls (LL.M.)
Abogado / Dozent in Steuerrecht an der Universidad de Barcelona
Javier Valls Abogados
www.valls-abogados.es
 
Weitere Artikels des Autors auf Barcelona für Deutsche:

Verstärkung der Mechanismen zur Verhinderung des Steuerbetrugs im internationalen Kontext

Entstehung und Verlust des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien

Das Risiko einer steuerlichen Betriebsstätte bei Versetzung ins Ausland

Das Risiko der Entstehung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Spanien

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