Von Spanien aus an der deutschen Bundestagswahl teilnehmen – so geht’s!

12.06.2017 - Ana Caballero 

Sie wohnen in Spanien, wollen aber trotzdem an der deutschen Bundestagswahl im September teilnehmen? Wie und unter welchen Voraussetzungen das geht, fassen wir hier zusammen.

 

Am 24.  September 2017 wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Wer an diesem Datum nur vorübergehend nicht im Lande ist, kann die Option der Briefwahl nutzen. Dazu sollte der Wahlzettel rechtzeitig bei der jeweiligen Heimatgemeinde beantragt und zurückgeschickt werden.

 

Jedoch sind Auslandsdeutsche, also Deutsche, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, nicht in den Wählerverzeichnissen der Gemeinden aufgeführt. Daher müssen diese einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (Hier). Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, also am 3.  September 2017, muss der Antrag bei der jeweiligen Gemeindebehörde eingegangen sein. Bei Auslandsdeutschen, die zuvor in Deutschland gewohnt haben, ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug gemeldet waren. Auslandsdeutsche ohne ehemaligen Wohnsitz in Deutschland lassen sich an dem Ort in das Wählerverzeichnis eintragen, mit dem sie hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind.

 

Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis kann naturgemäß nur stellen, wer wahlberechtigt ist. Wann dürfen dauerhaft im Ausland lebende volljährige Deutsche an der Bundestagswahl teilnehmen? Mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein: Sie haben nach Vollendung des 14.  Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück. Oder Sie haben aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben und sind von ihnen betroffen.

 

Die Möglichkeit einer Urnenwahl, wie man sie etwa bei der französischen Präsidentschaftswahl beobachten konnte, besteht in den deutschen Auslandsvertretungen übrigens nicht. Dies sei sowohl für die Auslandsvertretungen als auch für die Wahlberechtigten mit einem zu großen Aufwand verbunden.

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