Unbezahlte Überstunden in Spanien

14.02.2018 - Deutsche Infodienste 

Allmählich erholt sich die Arbeitsmarktsituation in Spanien, doch die spanische Regierung hat in diesem Bereich noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Eine dieser “asignaturas pendientes”, wie die Spanier zu sagen pflegen, ist, dass Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden vergütet bekommen oder dafür einen Freizeitausgleich erhalten.

 

Die Studie “Encuesta de Población Activa (EPA)” von 2017 besagt, dass in Spanien durchschnittlich 5.800.000 Übestunden pro Woche geleistet wurden, von denen 46,9% weder bezahlt noch mit Freizeit kompensiert, noch dafür Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

 

Die Gewerkschaft UGT kritisiert diese Arbeitssituation als eine Ausbeutung des Arbeitnehmers und  verletze zudem die Rechte der Arbeiter, des Finanzamtes und der Sozialversicherung. Dadurch sei das Gleichgewicht der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört und begünstige die Machtausübung der Arbeitgeber.

 

Obwohl diese Angelegenheit von den Gewerkschaften an Gerichten angezeigt und auch schärfere Kontrollen der Arbeitsaufsichtsbehörde unternommen wurden, ist der Weg zur Umsetzung noch lang und hoplprig.

 

Die meisten Überstunden werden in folgenden Branchen geleistet:  im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Finanz- und Versicherungssektor, in der verarbeitenden Industrie und dem Transportsektor.

 

Vor drei Monaten hat die Plenarsitzung im Kongress für den Vorschlag einer Gesetzesvorlage der Sozialisten gestimmt, die den Artikel 34 des Arbeiterstatutes ändern soll. Unternehmen sollen verpflichtet werden, die täglichen Arbeitszeiten der Arbeiter (Beginn und Ende der Arbeitszeit) zu erfassen. Ein weiterer Antrag der Syndikate soll die Möglichkeit, Überstunden zu leisten, begrenzen sowie unilaterale Entscheidungen des Arbeitgebers zu irregulären Arbeitszeiten verhindern.

 

Die Strafzahlungen bei Verstößen schwanken zwischen 600 und 6000 Euro.

 

Gegner dieses Antrages aber meinen, dass diese Gesetzesänderungen gegen die neuen, flexibleren Arbeitszeitmodelle verstoßen.

 

Doch in jedem Fall empfehlen die Experten den Arbeitskalender, die Schichtpläne und E-Mails der Vorgesetzten oder Chefs aufzuheben, die beweisen, dass man außerhalb der Normalarbeitszeit gearbeitet hat.

 

Quelle: El Mundo

 

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