Selbständigkeit in Spanien

25.01.2016 - Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com 

Wenn man sich in Spanien selbständig machen möchte, gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die man aus Deutschland nicht kennt. Ein Vergleich.

 

1) Sozialversicherung

In Deutschland brauchen Selbständige keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Nur eine Krankenversicherung ist Pflicht: jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, muss dort eine Krankenversicherung nach deutschem Recht haben (seit 1.1.2009). Angestellte sind Deutschland immer Sozialversicherungspflichtig.

 

In Spanien sind Selbständige (autónomos) genau wie Angestellte auch pflichtversichert in der Sozialversicherung (Seguridad Social). Wenn man sich als „autónomo“ anmeldet, muss man wenigstens den monatlichen Mindestbeitrag von 266,14 Euro (Wert für 2016) zahlen. Der Beitrag ist also nicht abhängig vom Einkommen wie es bei Angestellten der Fall ist. Der Beitrag enthält Beiträge für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung wird in Spanien nicht durch Beiträge der Pflichtversicherten in der Sozialversicherung sondern durch die Steuer finanziert.

 

2) Steuern

Selbständige sind in Deutschland bei ihren Steuerthemen recht flexibel. Im ersten Jahr der Selbständigkeit zahlt man häufig gar keine Steuern, weil man ja anfangs häufig noch gar kein oder ein nur sehr geringes Einkommen hat. Es kann aber auch sein, dass das Finanzamt auf Basis von Schätzungen des Selbständigen schon im ersten Jahr eine Vorauszahlung verlangt. Die erste Steuererklärung muss man bis 31. Mai des Folgejahres einreichen. Wenn man die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters macht, hat man bis zum 30. September des Folgejahres Zeit. Es gibt aber noch eine weitere, „letzte“ Frist für das Einreichen der Steuererklärung: das ist der 28. (oder 29.) Februar des zweiten Jahres nach dem jeweiligen Steuerjahr, also z.B. der 28. Februar 2017 für das Steuerjahr 2015. Erst danach muss man für Steuernachzahlungen einen Zins zahlen, dieser beträgt (immer noch!) 6% pro Jahr.

 

In Abhängigkeit vom zu versteuernden Gewinn des ersten Jahres muss man in den folgenden Jahren eine quartalsweise Einkommensteuervorauszahlung an das Finanzamt leisten. Diese wird nach Einreichen der Steuererklärung mit der tatsächlichen Steuerzahlung verrechnet. Wichtig ist, dass man sich bewusst ist, dass mit der ersten Steuererklärung recht hohe Zahlungen auf einen zukommen können: die Steuer für das erste Jahr und die Vorauszahlungen für das dann laufende Jahr.

 

Je nach Höhe des Umsatzes muss man eine monats- oder quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlung machen. Bei geringen Umsätzen kann man sich auch ganz von der Mehrwertsteuer befreien lassen (Regelung für Kleinunternehmer).

 

In Spanien erfolgt die Steuervorauszahlung (retención) gleich über die Rechnung des Selbständigen an seine Kunden, soweit es sich nicht um Privatleute handelt. Faktisch bedeutet das, dass der Kunde die Steuer an das Finanzamt abführt. In 2016 wurde der Wert für die „rentención“ auf 18% reduziert (früher 21%, in 2015 noch 19%). In gewissen Fällen (geringer Umsatz) kann die „rentención“ auch auf 15% festgelegt werden.  Die Frist für das Einreichen der Einkommensteuererklärung ist immer der 30. Juni des Folgejahres.

 

Die Mehrwertsteuer muss in Spanien quartalsweise deklariert werden. Insgesamt sind die steuerlichen Fristen in Spanien sehr streng, man bekommt schon dann eine Sanktion, wenn man nur einen Tag zu spät seine Steuererklärung einreicht.

 

3) Sonderregeln

Viele, die sich in Spanien selbständig machen wollen und erst einmal keine oder nur geringe Einnahmen haben, werden von den monatlich gut 260 Euro für die Sozialversicherung abgeschreckt. Ein sehr gebräuchlicher Weg, der teilweise auch offiziell empfohlen wird: man stellt seine Rechnungen nur in bestimmten Monaten und meldet sich zwischendurch als Selbständiger immer wieder ab- und dann an. Sonderlich  praktikabel bzw. effizient erscheint dies dem Autor nicht.  Andererseits möchte der spanische Staat schon aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit die Selbständigkeit fördern. Daher wurden 2013 verschiedene Sonderregelungen für diejenigen eingeführt, die sich zum ersten Mal selbständig machen und ein gewisses Alter noch  nicht überschritten haben. So können Männer unter 30 und Frauen unter 35 beantragen, einen geringeren Beitrag zur Sozialversicherung für einen gewissen Zeitraum zu zahlen (bis zu 80% Reduzierung in den ersten 6 Monaten, dann nochmals 50% für 6 Monate. Dabei gibt es verschiedene Regeln, auch nach Berufgruppen differnziert. Auf der Webseite der Seguridad Social kann man die Details nachlesen (HIER).

 

Philipp Dyckerhoff, Pecunia Consult, pd@pecuniaconsult.com

Comentarios (2) :

Comentarios de Stefan am 13.02.2020

Comentarios de Philipp am 20.02.2020

Comentar artículo
Archivo de artículos
  • 14.02.2022 [Comentarios: 0]

    Auslandsvermögen („modelo 720“): Der EuGH hat endlich ein Urteil gesprochen

    Mit Urteil vom 27. Januar 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich bestätigt, dass das Modelo 720 in vielen Details nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das war vielen Betroffenen aufgrund der absurd hohen Strafen, die mit dem Modelo 720 verbunden waren, schon längst klar und man muss sich wirklich wundern, dass eine Entscheid.. más

  • 13.10.2021 [Comentarios: 0]

    Deutsche Rentner in Spanien – auf dem Radar der Agencia Tributaria

    Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Rentnern, die mehr oder weniger dauerhaft in Spanien leben, und Post von der Agencia Tributaria (= spanisches Finanzamt) bekommen haben.Worum geht es da? Meist hat das spanische Finanzamt von Deutschland mitgeteilt bekommen, dass eine Rente nach Spanien gezahlt wurde. Damit .. más

  • 18.02.2021 [Comentarios: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen modelo 720 abschließende Klärung durch den EuGH bis Ende 2021?

    Wann wird Spanien endlich in die Schranken gewiesen? Ein Spanier bezeichnete vor Jahren die spanische Administration einmal als „bürgerunfreundlich“. Das kann man wohl sagen, und ganz besonders gilt das für das spanische Finanzamt („Hacienda“). „Hacienda“ hat immer Recht, auch wenn „Hacienda“ nicht Recht hat! Und das passiert leider sehr.. más

  • 03.02.2021 [Comentarios: 0]

    Geht so Europa? Offener Brief an das BMF

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit gut 15 Jahren unterstütze ich Deutsche in Spanien und Spanier in Deutschland bei Themen, die mit ihrem Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien zu tun haben. Ich selbst habe über 20 Jahre im Ausland gelebt, davon viele Jahre in unterschiedlichen Ländern der EU. Daher verfolge ich auch immer wieder .. más

  • 10.02.2020 [Comentarios: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“) – es scheint sich endlich etwas zu bewegen

    Was war nochmal das „modelo 720“? Wenn in Spanien steuerpflichtige Personen in einer der drei Kategorien (1) Konten (Girokonto, Tagesgeld, etc.), (2) Wertpapiere jeglicher Art, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, etc. oder (3) Immobilien und Grundstücke jeweils in Summe mehr als 50.000 Euro im Ausland besitze, dann müssen.. más

  • 23.05.2019 [Comentarios: 0]

    Wie bekommt man als Ausländer seinen Borrador auf der Webseite des spanischen Finanzamtes?

    Am 30. Juni ist wieder die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung in Spanien. Aufschub, wie man ihn aus Deutschland kennt, bekommt man beim spanischen Finanzamt gar nicht – es handelt sich also um einen festen Termin!Um auf den "borrador", also den Entwurf der Steuererklärung, im Internet zugreifen zu können, gibt es.. más

  • 06.03.2019 [Comentarios: 1]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen – das modelo 720 gilt vorerst weiterhin (fast) unverändert

    Alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen (= gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien) sollten auch dieses Jahr wieder prüfen, ob sie der Meldepflicht für Auslandsvermögen nachkommen und ihre Vermögenswerte im Ausland in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) deklarieren müssen. Die Frist für das Jahr 2018 endet am 1. April 2019.. más

  • 04.12.2018 [Comentarios: 0]

    Hintergründe zum Meldegesetz

    Das Thema Anmeldung in Deutschland beschäftigt viele Deutsche, die in Spanien ihren Wohnsitz haben. Viele der Spanien-Deutschen haben sich in Deutschland nie abgemeldet. Was ist richtig, was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Vor mittlerweile drei Jahren ist in Deutschland ein neues Meldegesetz in Kraft getret.. más

  • 19.09.2018 [Comentarios: 0]

    Die Superreichen in Spanien - in Ziffern

    Die Zahl der Superreichen in Spanien, die ein Vermögen von mehr als 30 Millionen Euro besitzen und Vermögenssteuer zahlen, hat sich in der Zeit zwischen 2006-2016 fast verdreifacht, von 200 auf 579. Das zeigen die letzten Daten des Finanzamts – der Agencia Tributaria. Im letzten Jahr (2016/2017) ist diese Zahl sogar um 5,4% gestiegen, von.. más

  • 13.08.2018 [Comentarios: 1]

    Besteuerung von gesetzlichen Renten zwischen Spanien und Deutschland

    Das (auch schon nicht mehr ganz) neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, das am 18.10.2012 in Kraft getreten ist, regelt im Artikel 17 die Besteuerung von Ruhegehältern und Renten. Im Gegensatz zum alten DBA von 1968, in dem das Besteuerungsrecht von gesetzlichen Renten einzig und alleine beim Wohnsitzstaa.. más