TIPP: Wichtig für Deutsche in Spanien mit laufenden deutschen Altersvorsorgeverträgen

20.10.2011 - Philipp Dyckerhoff 

Die Basis- oder auch Rüruprente wurde mit der Reform der Altersvorsorge in Deutschland im Jahre 2005 eingeführt. Bei der Basisrente handelt es sich ähnlich wie bei der Riesterente um einen staatlich geförderten Altersvorsorgebaustein: man kann die Sparbeiträge bis zu gewissen Höchstgrenzen (teilweise) steuerlich absetzen. Anders als bei der Riesterrente, die Anbieter seit ihrer Einführung 2002 erst dann auf den Markt bringen konnten, wenn ihr Produkt den vorher definierten staatlichen Zertifizierungskriterien entsprach, wurden bei der Basisrente vom Gesetzgeber anfangs keine Zertifizierungskriterien vergeben. Solche Verträge müssen nun nachträglich geändert werden.

Die Regelung betrifft vor dem 31. März 2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen.
Diejenigen, die einen von solchen Änderungen betroffenen Basisrentenbaustein haben, wurden von den Anbietern angeschrieben, um für die Änderungen ihre Zustimmung zu erteilen.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Zustimmung durch die Kunden auf den 30. Juni 2011 festgesetzt. Für den Fall, dass jemand die neuen Bedingungen nicht fristgemäß durch seine Unterschrift akzeptiert hat, wird die steuerliche Absetzungsmöglichkeit des betroffenen Basisrentenbausteins aberkannt.
Nun hat das Bundesfinanzministerium diese Frist auf den 31.12.2011 verlängert. Deutsche in Spanien, die einen Basisrentenvertrag haben, sollten prüfen, ob in ihrem Fall die Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen noch aussteht und diese dann unbedingt noch vor Ende des Jahres erteilen. Sonst kann es nach Rückkehr nach Deutschland eine unangenehme Überraschung geben, zumal nicht nur die zukünftige steuerliche Abzugsmöglichkeit verloren ginge, sondern unter Umständen auch rückwirkend die bereits erhaltene steuerliche Förderung zurück gezahlt werden müsste.

Ein etwas sonderbares Verhalten des Gesetzgebers, der scheinbar verspätet Richtlinien aufgestellt hat und diese nun durchboxen will. Ob das ab 2012 ohne Klagen abgehen wird, wird sich zeigen. Auf der sicheren Seite ist man jedenfalls, wenn man sich noch vor Jahresende darum kümmert.

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