Informationsaustausch zwischen spanischen und deutschen Behörden

09.10.2017 - Philipp Dyckerhoff 

Die EU-Zinsrichtlinie war der erste Schritt in Richtung Informationsaustausch zu Finanzdaten der Bürger zwischen den Ländern der EU, anfangs nur zu Zinseinkünften (funktioniert theoretisch seit 1.7.2005, wurde aber je nach Land nur recht schleppend umgesetzt). Viele Deutsche in Spanien sind mit ihren – häufig eher geringen – Zinseinkünften in der Vergangenheit in steuerlicher Hinsicht eher „großzügig“ umgegangen, bis sie einen „blauen“ Brief vom spanischen Finanzamt erhielten, mit der Aufforderung, ihre deutschen Zinseinnahmen in Spanien zu deklarieren. Laut Doppelbesteuerungsabkommen sind deutsche Zinsen für in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtige voll in Spanien zu versteuern. Mittlerweile gibt es Kontrollmitteilungen zwischen den Ländern der EU auch zu Einkünften wie z.B. Renten aller Art und Arbeitseinkommen.

 

Mit dem Common Reporting Standard (CRS) haben im Herbst 2014 zuerst 51 OECD-Staaten ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Mittlerweile sind dem Abkommen mehr als 100 Länder beigetreten. Die ersten 49 Länder haben mit dem Informationsaustausch im September 2017 begonnen. Dabei werden Daten wie der Kontostand zum Ende des Berichtsjahres und alle Arten von Kapitalerträgen (sogar auch solche aus Lebensversicherungen) gemeldet, das erste Mal zum Stichtag 31.12.2016.

 

Wenn man sich die Liste der Länder anschaut, die schon 2017 mit den Meldungen beginnen wollen, sieht man, dass viele der früheren so genannten Steueroasen wohl ihr Verhalten verändert haben: die British Virgin Islands, die Cayman Islands, Liechtenstein und Luxemburg z.B. beginnen schon in 2017 mit dem Informationsaustausch (mit Daten vom 31.12.2016), Länder wie Österreich, die Schweiz und Singapur z.B. dann 2018 (mit Daten vom 31.12.2017).

 

Damit werden Banken und Versicherungsgesellschaften in vielen Ländern zu Erfüllungsgehilfen der Finanzämter: sie sammeln steuerrelevante Daten ein, übermitteln diese zentral an das örtliche Finanzamt, welches daraufhin wiederum den Austausch mit den infrage kommenden Finanzämtern durchführt. Wer als in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtiger Konten, Depots oder Lebensversicherungen z.B. in Deutschland hat und dort (richtigerweise) als Steuerausländer gemeldet ist, dessen Finanzdaten werden nun dem spanischen Finanzamt bekannt sein. Das wird wahrscheinlich nicht sofort alles reibungslos funktionieren, aber man sollte schon davon ausgehen, dass es nicht mehr allzu lange dauert, bis es klappt.

 

Die Banken und Versicherungsgesellschaften sind verantwortlich für die korrekte Identifizierung ihrer Kunden und sind daher seit Anfang 2016 sehr intensiv dabei, den Steuerstatus und die Steuernummern ihrer Kunden zu klären.

 

Vor diesem Hintergrund wird es noch wichtiger für Deutsche in Spanien, das modelo 720 (Erklärung über Auslandsvermögen) einzureichen, ggfs. besser verspätet (kalkulierbare Strafen) als gar nicht (Strafen bis zu 150% des nicht deklarierten Vermögens). Viele Detailregeln, insbesondere die unverhältnismäßig hohen Strafen, sind zwar nicht EU-konform. Spanien wurde von der EU-Kommission deswegen schon mehrfach aufgefordert, das Gesetz zu ändern, aber leider wird es diese Änderungen wohl erst dann geben, wenn Spanien – mal wieder – vom EuGH verurteilt worden ist. Zuletzt konnte man diesen Prozess bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer beobachten, welche erst mit der Steuerreform vom 1.1.2015 so geändert wurde, dass sie nun mit EU-Recht vereinbar ist.

 

Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult

 

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