HINTERGRUND: Ein Schritt in Richtung Europa

21.09.2009 - Philipp Dyckerhoff 

Der Europäische Gerichtshof hat am 10.9.2009 in einem Urteil Klarheit für Deutsche geschaffen, die einen Riestervertrag haben und im EU-Ausland wohnen. Nach bisheriger Regelung mussten Rentner die Förderung zurückzahlen, wenn sie ins EU-Ausland umziehen. Weitere Details zu Riester im Ausland finden Sie hier.

Nach dem Urteil muss Deutschland die Förderung der Riester-Rente nun ändern: verschiedene Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes innerhalb der EU unzulässig ein und seien somit diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Aufgrund einer Klage der EU-Kommission kippte der EuGH mit seinem Urteil nun unter anderem die bisherige Regelung, nach der Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen. Bislang müssen Rentner die staatlichen Zulagen dem Staat selbst dann erstatten, wenn sie im Alter ihren Wohnsitz in andere EU-Staaten wie Spanien verlegen.

Auch Menschen, die in Deutschland arbeiten und rentenversichert sind, aber in einem anderen EU-Staat leben und Steuern zahlen, haben nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf Riester-Zulagen. Dies dürfte ziemlich viele Deutsche betreffen, die für einige Jahre von ihrem deutschen Arbeitgeber nach Spanien geschickt werden, dabei aber im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben.

Details
Die EU-Kommission hatte die eingeschränkte Zahlung von Zulagen und Steuervorteilen für Riesterverträge (Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sowie Verträge zum Kauf von Wohneigentum) moniert. Bislang erhalten diese Zuwendungen nur Arbeitnehmer, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind und auch ihren Lebensabend hier verbringen. Vor allem Rentner, die ihren Alterssitz ins Ausland verlagern, und ausländische Beschäftigte, die zum Rentenbeginn wieder in ihre Heimat gehen, müssen die Riester-Förderung zurückzahlen. Die Wohnförderung gibt es bisher zudem nur für Eigentum im Inland. Auch diese dürfte sich nun ändern.

Lösung
Eine mögliche Lösung könnte ein Abkommen mit den EU-Nachbarn sein, in dem die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente geregelt wird. Vorbilder dafür gibt es z.B. in Skandinavien, wo eine Quellensteuer vereinbart wurde. Vielleicht kommt ja auch ein cleverer Beamter im Finanzministerium auf die Idee, eine einheitliche Regelung für alle EU-Länder zu schaffen.

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