HINTERGRUND: Eintragung im Katasteramt stimmt in Spanien oft mit dem Grundbuch nicht überein

24.07.2007 - Stefanie Müller 

In Spanien existiert zwar ein Immobilienkataster, es gibt aber keine staatlichen Vermessungsämter.

Derzeit ist die Situation praktisch in ganz Spanien so, daß nur in wenigen Fällen die Eintragungen im Grundbuch (Eigentumsregister) mit denen im Kataster übereinstimmen.

Die meisten Grundstücke haben zwar eine ziemlich lange Katasternummer (Kombination aus Zahlen und Buchstaben), aber bei einem Katasteramt ergeben sich dann völlig andere Erkenntnisse als aus dem Grundbuch, letzteres ist jedoch maßgeblich.

Der Nachteil des fehlenden Vermessungswesens liegt darin, daß insbesondere bei Grenzstreitigkeiten vielfach das Gericht angerufen werden muß, um letztendlich zu entscheiden, wo denn nun die Grenze verläuft, weil privat in Auftrag gegebene Einmessungen regelmäßig von Punkten ausgehen, die eben die Gegenseite nicht anerkennen will.

Zudem werden beim Verkauf relativ beliebige Quadratmeterzahlen angegeben. Es empfiehlt sich deswegen, selber nachzumessen.

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