HINTERGRUND: Es prüfe, wer sich in Spanien ewig bindet!

07.06.2007 - Corinna Reiss 

Wenn man eine Beziehung beginnt, hat man die besten Vorsätze und schaut gemeinsam in die Zukunft - vor allem wenn sich ein Kind ankündigt. Leider gehen diese Ideen nicht immer auf und das Paar trennt sich. Egal, ob dies einvernehmlich oder im Konflikt passiert - es ist wichtig zu wissen, was rechtlich auf einen zukommt. 

Das spanische Sorgerecht unterscheidet nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Entscheidend ist, ob der Vater offiziell anerkannt ist. Ist das der Fall, hat er alle Rechte und Pflichten. Ein gemeinsames Sorgerecht ist in Spanien Ausgangspunkt für die Eltern. Kann in Deutschland die sorgeberechtigte Person alle wichtigen Lebensentscheidungen des Kindes (medizinische Behandlung, Schulwahl etc.) alleine treffen, ist das Sorgerecht in Spanien enger gefaßt und bezeichnet im Wesentlichen nur, bei welchem Elternteil das Kind fest lebt. Ansonsten wird nämlich übergeordnet von der "patria potestad" gesprochen - übersetzt "elterliche Gewalt" - und diese haben und behalten die Eltern gemeinsam - selbst wenn das Sorgerecht einseitig vergeben ist.
Wenn Lebenswege auseinandergehen, trennt man sich auch räumlich. Die Person, die das Sorgerecht ausübt, hat ein Anrecht darauf, mit dem Kind am Wohnort zu bleiben - auch wenn die Wohnung Eigentum des Ex-Partners ist. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es für die Unterhaltsregelung keine festgelegten Tabellen. Es soll vielmehr individuell abgewogen werden, welche Kosten für das Kind entstehen und wieviel Geld jeder Elternteil einbringen kann. Das Umgangsrecht dagegen wird ähnlich wie in Deutschland geregelt. Nicht zimperlich sind die Spanier allerdings, schon ab einem sehr frühen Alter Übernachtungsbesuche zu verhängen - wer das vermeiden will, weil das Kind noch sehr klein ist, sollte erwägen, ein psychologisches Gutachten in Auftrag zu geben.
Wichtig zu wissen für binationale Paare: das Aufenthaltbestimmungsrecht fällt unter die patria potestad, d.h. eine deutsche Mutter kann nicht einfach mit dem Kind zurück nach Deutschland - selbst wenn sie das Sorgerecht hat. Gibt es über den zukünftigen Lebensort keine Einigkeit, muß die Ausreise vor einem Familiengericht beantragt und gut begründet werden. Um anhängige Themen zu klären und gerichtliche Schritte sowie Kosten zu meiden, kann Vermittlung eine hilfreiche Methode sein. Um die Hilfe eines neutralen Dritten in Anspruch zu nehmen, kann man beim "Centro de Mediación familiar" Informationen anfordern (C/Ibiza 72, 5B Tel: 91 409 7828).
Manchmal scheitert leider auch eine Vermittlung und der Weg zum Gericht ist unvermeidlich. Wer wenig Geld hat, kann einen Pflichtanwalt beantragen. Informationen zu dem Antrag gibt es über die Anwaltskammer (frühzeitig stellen, da die Beantragung Zeit braucht!). Dort gibt es auch eine orientative Rechtsberatung (http://www.icam.es Tel.: 91 788 9380).
Weitere nützliche Adressen sind:
http://www.mtas.es/mujer Instituto de la mujer, dort gibt es Rechts- und psychologische Beratung
http://www.isadoraduncan.es Stiftung alleinerziehender Familien
http://www.donesjuristes.com Anwältinnenverband

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