INTERVIEW: „Spanische Ärzte sind gut.“

19.06.2008 -  

1. Was unterscheidet das spanische und deutsche Gesundheitssystem in Grundzügen?

Das spanische Gesundheitssystem ist staatlich organisiert und es herrscht eine Versicherungspflicht. Begründet liegen diese Regelungen im Gesundheitsrahmengesetz von 1986, das einen allgemeinen Anspruch auf Gesundheitsversorgung bestätigt. Die medizinische Versorgung wird durch die Sozialversicherung (Seguridad Social) gewährleistet: Der staatliche Gesundheitsdienst unterhält zu diesem Zweck eigene Gesundheitszentren und staatliche Krankenhäuser. Im Leistungsumfang der spanischen Krankenversicherung sind die ambulante ärztliche Versorgung in den Gesundheitszentren und die stationäre Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern enthalten. Bei Arbeitsunfähigkeit wird als Geldleistung ein Krankengeld gezahlt. Sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen müssen sich Patienten oftmals auf lange Wartezeiten einstellen.

Erwachsene sind nicht für Zahnbehandlung und Zahnersatz versichert, sondern müssen dafür selbst aufkommen. Für Heil- und Hilfsmittel sind Festpreise vorgesehen; Arzneimittel werden abzüglich einer Selbstbeteiligung übernommen, Rentner sind hiervon befreit. Wählt der Versicherte einen Arzt, der nicht als Vertragsarzt in der Empfehlungsliste der Seguridad Social steht, hat der Patient die Behandlungen zum Großteil aus eigener Tasche zu zahlen.

2. Welche Vorteile hat das spanische System, welche Nachteile?

Die spanische Presse berichtet einerseits positiv über medizinische Erfolge, andererseits wird über Patientenschlangen in den Praxen und Krankenhäusern sowie einen gleichzeitigen Ärztemangel geklagt. Zudem wettern die spanischen Versicherten, dass sie Ärzte und Kliniken privat aufsuchen müssen, um rechtzeitig behandelt zu werden.

Die Gesundheitsversorgung in Spanien erfolgt durch ein über Steuern finanziertes System. Es besteht Versicherungspflicht und damit Versicherungsschutz für alle Bürger. Diesem Zustand wird in Deutschland mit der aktuellen Gesundheitsreform nachgeeifert. Die Politik verspricht sich damit, das Problem der nicht Krankenversicherten in den Griff zu bekommen. Neue Wege werden im spanischen Gesundheitswesen durch die regionale Ausrichtung beschritten: Es kann beispielsweise die Verantwortung für eine gesamte Region zeitlich befristet an einen Krankenversicherer übertragen werden. Diese bauen das Gesundheitswesen in ihrer Region neu auf.

3. Wie ist die Qualität der Ärzte und Krankenhäuser im Vergleich zu beurteilen?

Hinsichtlich der Behandlung unterscheiden sich die Qualität von Ärzten und Krankenhäusern zwischen Spanien und Deutschland kaum. Spanische Ärzte sind gut. Viele spanische Krankenhäuser wurden zudem in den letzten Jahren modernisiert und wie auf Mallorca und in Madrid wurden neue gebaut.

4. Lohnt es sich für Deutsche, im deutschen System zu bleiben bzw. in Deutschland privat versichert zu sein?

Inwiefern nun ein Deutscher in Spanien von dessen Gesundheitssystem profitiert, wenn er sich dort aufhält, ist differenziert zu betrachten: Für Berufstätige stellt sich die Frage kaum. Schließlich gilt in Spanien die Versicherungspflicht – ohne die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Dies können nur Staatsbedienstete und Militärangehörige.

Neben der Mitgliedschaft in der Seguridad Social kann in Spanien eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme von privatem und gesetzlichem Krankenversicherungsschutz schließen sich jedoch gegenseitig aus, obwohl von den Privatversicherten private Beiträge zusätzlich zu den staatlichen Sozialversicherungsbeiträgen entrichtet werden müssen.

Für deutsche Arbeitnehmer, die nach Spanien entsandt werden, bleibt die deutsche Sozialversicherung bestehen. Der Umfang der Versicherungsleistungen orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung Spaniens, der Seguridad Social.

Für Personen, die nicht dauerhaft nach Spanien gehen und in Deutschland bereits privat versichert waren, lohnt es sich in den meisten Fällen, weiterhin bei der jeweiligen PKV zu bleiben. Andernfalls würden sie ihre Alterungsrückstellungen aufgeben und später – bei einem verändertem Gesundheitszustand – eventuell Risikozuschläge zahlen müssen. Unter Umständen ist eine Wiederaufnahme dann sogar nur noch in den Basistarif möglich.

5. Was ist der ideale Versicherungsschutz für eine deutsche Familie, die nach Spanien gekommen ist, weil einer der Partner hier arbeitet und nur begrenzt bleibt?

Dies hängt davon ab, ob der deutsche Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nach Spanien entsandt wurde. Dann unterliegt er weiterhin dem deutschen Sozialrecht. Das bedeutet: War er bisher in Deutschland gesetzlich versichert, bleibt er weiterhin Mitglied bei seiner Krankenkasse. Allerdings erhält er nur die Leistungen, die ihm nach spanischen Recht über die Leistungsaushilfe der Seguridad Social, gewährt wird. Seine Familie ist in der Regel ebenfalls in Deutschland gesetzlich (familien-) versichert.

Ist der Berufstätige nicht vom Arbeitgeber nach Spanien entsandt worden, unterliegt er nicht mehr der deutschen Sozialgesetzgebung, sondern der spanischen Versicherungspflicht. Er wird dann Mitglied der Seguridad Social, ebenso seine Familienangehörigen. In beiden Fällen erhalten die Versicherten Leistungen auf Basis der spanischen Seguridad Social. Es besteht die Möglichkeit, diesen gesetzlichen Versicherungsschutz durch private Versicherungen zu ergänzen.

Ein entsandter Arbeitnehmer, der in Deutschland privat versichert war, unterliegt nicht der spanischen Versicherungspflicht und wird demzufolge kein Mitglied der Seguridad Social. Seine Versicherung bei dem PKV-Unternehmen bleibt bestehen, für ihn gilt weiterhin das deutsche Sozialrecht.


Das Gespräch führte Stefanie Claudia Müller.

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