NEWS: Weniger Vergütung für Solarstrom

29.11.2010 - Barcelona für Deutsche 

Die spanische Regierung hat das Gesetz zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstrom in Spanien verabschiedet. Die Förderung für Strom aus photovoltaischen Anlagen wird deutlich gesenkt. Für Freiflächenanlagen sinkt die Vergütung um 45 Prozent. Das königliche Dekret tritt in Kraft, sobald es im offiziellen Gesetzblatt veröffentlicht wurde.

„Die spanische Regierung setzt die bereits seit Monaten diskutierten Regelungen nun konsequent um“, erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von derinternationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. „Für Investoren bedeutet dies Planungs- und Rechtssicherheit. Der Trend wird von großflächigen Freilandanlagen weiter zu integrierten Dachanlagen gehen. Aber niemand sollte sich beirren lassen: Freiflächenanlagen können sich selbst nach den neuen Tarifen rechnen. Und Altanlagen wird unwiderruflich die ursprünglich gewährte Einspeisevergütung über 25 Jahre zugesichert.“

Für Projekte, die nach Veröffentlichung des neuen Real Decreto genehmigt werden, schmilzt die Förderung im Freilandbereich um 45 Prozent, für große Dachanlagen um 25 Prozent und für kleine Dachanlagen um 20 Prozent. Betroffen sind Anlagen, für die nach Inkraft treten des Dekrets ein Antragauf Eintragung in das PREFO-Register (Procedimiento de inscripción en elregistro de pre-asignación de retribución para instalaciones fotovoltaicas) gestellt wird.

Eine rückwirkende Anpassung der Tarife auf bereits eingetragene Anlagen, wie sie lange diskutiert wurde, enthält das Dekret nicht. Bereits genehmigte Anlagen werden aber ab dem 26. Jahr nicht mehr gefördert sondern erhalten eine Vergütung nach Marktpreis. Ursprünglich war eine Förderung über die gesamte Lebensdauer vorgesehen.

„Es ist ein wichtiges Zeichen an die Investoren, dass keine rückwirkende Änderung der Einspeisetarife vorgenommen wird“, betont Rechtsanwalt Abegg. „Dies hätte nicht nur langwierige Rechtsstreitigkeiten ausgelöst. Das Image Spaniens als hoch attraktiver Investitionsstandort für internationale Investoren wäre beschädigt worden.“

Für Investoren bleibt noch ein kurzes Zeitfenster, um Projekte zu erwerben, die noch die aktuell gültige, höhere Vergütung erhalten. Das neue Dekret greift voraussichtlich erst ab dem dritten Quartal 2011. Denn die Frist zur Einreichung von Projekten hat sowohl für das erste Quartal 2011 als auch für das zweite Quartal 2011 bereits begonnen.

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