NEWS: Autofahren in Spanien: Wer darf und wer darf nicht?

04.07.2014 - Meike von Lojewski / Madrid u Barcelona für Deutsche 

Die Ferien haben begonnen und tagtäglich machen sich nun in Spanien die Menschen auf in die heiss ersehnten Ferien. Grundsätzlich kein Problem, doch immer häufiger stellt sich Ausländern, die durch das Land reisen, die Frage, ob sie dafür einen internationalen Führerschein benötigen oder ob der aus ihrem Heimatland ausreichend ist.

Wie unter www.elconfidential.com zu lesen ist, ist in Spanien neben dem internationalen Führerschein grundsätzlich jeder Führerschein gültig, der von der Europäischen Union ausgestellt worden ist. Zudem werden auch die anerkannt, die den Richtlinien des Abkommens von Genf vom 19. September 1949 bzw. von Wien vom 8. November 1968 entsprechen. Jeglicher Führerschein, der auf spanisch ausgestellt ist oder von einer offiziellen spanischen Übersetzung begleitet wird, erlaubt ebenfalls problemloses Fahren. Zuletzt gibt es einige bilaterale Vereinbarungen mit verschiedenen Ländern, die zum Fahren mit dem eigenen Führerschein berechtigen. Zu diesen gehören: Andorra, Südkorea, Japan, Algerien, Argentinien, Columbien, Ecuador, Uruguay, Bulgarien, Peru, Marrokko, Rumänien, Chile, Venezuela, Kroatien, Paraguay, Bolivien, Brasilien, Guatemala, Philippinen, San Salvador, Serbien, Ukraine, Türkei, Island, Norwegen, Liechtenstein und die Dominikanische Republik. Wird man in Spanien beim Fahren mit einem ungültigen Führerschein erwischt, beträgt die Strafe dafür 200 Euro, unabhängig davon, ob man sich noch eine weitere Tat zu Schulde hat kommen lassen. Diese werden auch sofort kassiert, wenn man nicht in Spanien wohnhaft ist.

Für Spanier selbst kann es zu Problemen kommen, wenn sie mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs sind. Sollte dies der Fall sein, ist es zwar jederzeit möglich, einen neuen Führerschein zu beantragen und es gibt auch keine Frist dafür. Auch ist es nicht notwendig, die Führerscheinprüfung zu wiederholen. Aber: Solange ein Führerschein abgelaufen und ein neuer noch nicht angefordert ist, ist es verboten, überhaupt Auto zu fahren. Für dieses Vergehen wird ebenfalls eine Strafe in Höhe von 200 Euro erhoben, da es als schwerer Verkehrsverstoss eingestuft wird.

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