NEWS: Mehr Rechte für Selbstständige

29.10.2007 - Ana Gómez Hernández 

Das Gesetz 20/2007 vom 11. Juli 2007 regelt mit Wirkung ab dem 12. Oktober 2007 die Rechtsstellung selbstständiger Arbeitnehmer. Es handelt sich um die erste systematische und einheitliche Regelung der Arbeit Selbstständiger in der EU. Vor Verabschiedung des Gesetzes waren alle Rechtsnormen in Bezug auf die Figur des Freiberuflers quer durch die Sozialgesetzgebung verstreut. Das neue Gesetz gewährt den Selbstständigen folgende Rechte: - das Recht auf Gleichheit und Nicht-Diskriminierung, hinsichtlich jeden Grundes oder Umstandes - das Recht auf Harmonisierung des Familien - und Berufslebens der Selbstständigen - das Arbeitsverbot von unter 16-Jährigen - das grundlegende und generelle Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, durch verstärkte Schulungen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Arbeitsrisiken - wirtschaftliche Garantien für den Bezug ihrer Vergütungen, insbesondere dann, wenn der Selbstständige für Unternehmer oder Subunternehmer tätig ist; - Schutz der festen Wohnstätte vor Zahlung von Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben - die Möglichkeit, Kinder unter 30 Jahren als Arbeitnehmer im Familienbetrieb einzustellen. Des weiteren sind Selbstständige nun zur Gründung von Vereinen und zum Beitritt in Gewerkschaften ihrer Wahl berechtigt. Diese Vereine und Gewerkschaften verfügen über das Recht und die Fähigkeit, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Selbstständigen zu vertreten und zu fördern. Sehr genau geregelt wird der Rechtsbereich der wirtschaftlich abhängigen Selbstständigen, worunter jene zu verstehen sind, die regelmäßig, direkt und persönlich für eine natürliche oder juristische Person einer vergüteten, wirtschaftlichen oder fachmännischen, Betätigung nachgehen. Diese Person wird zwar als Kunde bezeichnet, jedoch ist der Selbstständige von dieser wirtschaftlich abhängig, da er von ihr mindestens 75 Prozent seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit (rendimientos de trabajo y actividades económicas o profesionales) bezieht. Besonders erwähnenswert sind die auf dem Gebiet des Sozialschutzes in genannter Satzung erzielten Fortschritte, wo man sich darum bemüht, die Unterschiede zwischen selbstständigen und angestellten Arbeitnehmern aufzuheben. Ab dem 1. Januar 2008 ist eine Versicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit für alle selbstständigen Arbeiter verpflichtend, es sei denn, sie zahlen dafür bereits in einem anderen Sozialversicherungssystem Beiträge. Die wirtschaftlich abhängigen Selbstständigen und diejenigen, die in einem Bereich mit höherem Unfallsrisiko tätig sind, sind ferner zur Deckung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versicherungspflichtig, wobei dieser Versicherungsschutz auch Unfälle einschließt, die auf dem Weg zwischen Wohnsitz und dem Ort der beruflichen Tätigkeitsverrichtung geschehen. Ferner wird die politische Verpflichtung eingegangen, sich mit der Einrichtung einer neuen Leistung zu befassen, die den Selbstständigen bei Stilllegung eines Betriebes vor ungewollter Arbeitslosigkeit schützt. Eine weitere wichtige Neuerung beruht darauf, dass Selbstständige, die gefährliche Arbeiten ausführen, in Zukunft in Frührente gehen können. Voraussetzung hierfür ist, ein bestimmtes Alter erreicht zu haben und nach Stilllegung eines Betriebes keine neue Arbeit gefunden zu haben. Auch selbständig tätige behinderte Personen können diesen Rechtsanspruch gelten machen. Außerdem sind Beitragskürzungen und Vergünstigungen für bestimmte Gruppen von Selbstständigen vorgesehen, wie zum Beispiel diejenigen, die in Ausübung anderer Tätigkeiten Beiträge, die über dem Höchstbetrag des generellen Sozialversicherungssystems liegen, bezahlen. Darunter fallen: Selbstständige mit Behinderung; Selbstständige, die Straßenhandel oder Haustürverkauf betreiben; Handwerker, Jugendliche und Frauen, die eine Geschäftsidee umsetzen wollen. Ebenfalls ist vorgesehen, die Beitragsvergünstigun-gen in der Sozialversicherung, welche auf neue selbstständige Arbeiter anwendbar sind, zu verbessern, und den Zeitraum besagter Vergünstigungen zu verlängern. Abschließend wird den selbstständig tätigen Vätern ihr Vaterschaftsurlaub garantiert und auch der Mutterschutz selbstständig tätiger Frauen wird erheblich verbessert.

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