NEWS: Missachtung kostet: Ein neues Gesetz auf Mallorca schreckt Ballermann-Fans auf!

15.05.2014 - Meike von Lojewski / Barcelona für Deutsche 

Wer Urlaub auf Mallorca macht, will oftmals nur eins: feiern am Ballermann in El Arenal und fetzige Partys. Ein solcher Urlaub ist vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt, und die wissen, was sie wollen: Strand, Sonne, Meer, Stimmung, Trinken und einfach eine super Zeit haben. Da kümmert sich keiner um Konventionen, da heisst es einfach mitmachen, Spass haben, nicht an morgen und ganz sicher nicht an Zuhause denken. Die spanische Sonne brennt heiß vom Himmel und sorgt dafür, dass man das Leben tagsüber intensiv aufnehmen und genießen kann.

Sobald die Sonne aber untergegangen ist, wird auch die Nacht zum Tag. Bars, Clubs und Diskotheken verführen die Touristen zu einem lebhaften und intensiven Nachtleben. Über die stattfindenden Partys wird man bereits am Strand ausgiebig informiert und durch die verteilten Flyer meist mit diversen Getränkegutscheinen versorgt. So ziehen die Ballermann-Fans bis in die frühen Morgenstunden von einer Disko in die nächste, solange ihre Beine sie tragen.

Doch damit ist jetzt Schluss! Mallorca-Touristen müssen sich künftig beim ausschweifenden Feiern erheblich zügeln, denn der Stadtrat verabschiedete am Montagabend in einer Sondersitzung die umstrittene „Verordnung zur Förderung und Gewährleistung des Zivillebens in Palma“ („Ordenanza para fomentar y garantizar la convivencia civia en Palma“), die für mehr Ordnung und Sauberkeit am Ballermann sorgen soll. Alvaro Gijon, Vize-Bürgermeister Mallorcas, rechtfertigt die neue Verordnung: „Wir haben Probleme in den Touristen-Arealen, dagegen müssen wir etwas tun und das haben wir heute getan.“

In dem neuen Gesetz geht es vor allem um eins: Die Sauberkeit auf Mallorcas Strassen. Öffentliches Urinieren, (Kaugummi-)Spucken, Wegwerfen von Zigarettenkippen und Nicht-Entfernen von Hundehaufen ist von nun an unter Strafe gestellt.

Die Verordnung sieht aber auch noch andere Restriktionen vor, deren Missachtung bestraft wird:

Das Tragen von Badebekleidung in der Innenstadt (Bussgeld in Höhe von 100 bis 200 Euro).
Öffentliche Trinkgelage aus Eimern.
Stören der Mittags- oder Nachtruhe durch Straßenmusiker.
Radfahren auf Fußwegen.
Hütchenspieler.
Graffiti jeder Art (Bussgeld bis zu 600 Euro).
Balconing: das Herumklettern auf Balkonen.
Öffentliches Ansprechen von Prostituierten auf der Strasse.

Die Bussgelder werden nach einer mehrwöchigen “Schonfrist” mit einer Informationskampagne in Kraft treten.

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