NEWS: Spaniens Regierung entdeckt die Familie

13.07.2007 - Jana Reiss 

Der spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero überraschte bei seiner Rede zur Lage der Nation selbst Mitglieder seiner eigenen Regierung mit seiner Ankündigung, ab sofort, das heißt ab dem 3. Juli 2007, für jedes in Spanien geborene oder adoptierte Kind 2 500 Euro zu zahlen. Von dieser Sozialleistung können auch Deutsche, die in Spanien einen legalen Wohnsitz haben, profitieren.Ab dem 15. Juli kann bei den Büros der Seguridad Social oder bei den Agencias Tributarias ein Antrag auf Zahlung der 2 500 Euro gestellt werden. Da das der Leistung zugrundeliegende Gesetz aber noch beschlossen werden muss, ist mit einer Auszahlung nicht vor November 2007 zu rechnen. Sobald das Gesetz in Kraft ist, sollen die 2 500 Euro jeweils im ersten Monat nach der Geburt des Kindes in Form eines Schecks oder einer Überweisung unkompliziert ausgezahlt werden.In jedem Fall handelt es sich um eine nicht unerhebliche Mehrbe-lastung für den spanischen Haushalt. Ausgehend von den in 2006 knapp 500 000 Geburten in Spanien muss der spanische Staat jährlich über 1,2 Milliarden Euro für das neue Kindergeld aufbringen.Abgesehen von dieser neuen staatlichen Hilfe erhalten Familien finanzielle Unterstützung von der jeweiligen Comunidad Autónoma, in der sie ihren Wohnsitz haben. In der Comunidad Madrid gibt es seit dem 1. Januar 2007 für jedes neu geborene Kind 100 Euro („cheque bebé“), wenn die Mutter mindestens seit neun Monaten ihren Wohn-sitz in der Region hat. Hierzu ist bei einer Meldebehörde innerhalb der Comunidad Madrid (Registro de la Comunidad) spätestens zwei Monate nach der Geburt ein Antrag zu stellen (Formulare unter www.madrid.org). Dabei sind die DNI oder Tarjeta de Residencia, ein Wohnsitznachweis sowie eine Kopie des Familienstammbuchs vorzulegen.Zusätzlich wird in der Comunidad Madrid mit Blick auf das zu ver-steuernde Einkommen der Eltern eine Art Kinderfreibetrag (exención sobre la Renta) in Höhe von 600 Euro für das erste, 750 Euro für das zweite und 900 für das dritte Kind gewährt. Weitere Informationen hierzu unter www.madrid.org bzw. unter 901 50 50 60 (Atención al público – Consejería Hacienda, Comunidad Madrid).Informationen zu weiteren Sozialleistungen des spanischen Staates für Familien unter http://www.mtas.es/SGAS/FamiliaInfanc/familia/GuiaAyudasSoc/Guia.pdf

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