NEWS: Steuer auf Sparguthaben in Spanien

25.08.2014 - Karl Lincke, Business in Spain 

Die Fussballweltmeisterschaften und Ferienzeit wird von Politkern oft genutzt, um unpopuläre Massnahmen von der Öffentlichkeit fast unbemerkt durchzusetzen. Anfang Juli hat nun Spanien als erstes Land der Eurozone eine zentrale Steuer auf Sparguthaben eingeführt.

Diese Regelung wurde schon im vergangen Jahr beschlossen, der Steuersatz allerdings auf 0,0 % festgesetzt. Anfang Juni wurde dieser nun auf 0,03 % erhöht, was an sich moderat klingt, jedoch bei der geringen Zinsrate bei grösseren Sparguthaben spürbar sein wird. Der Gesamtbetrag der Steuer soll sich auf schätzungsweise 375 Millionen Euro belaufen. Die Stoßrichtung dieser neuen Steuer ist offensichtlich: Die Besitzer von Bankeinlagen sollen einen Beitrag dazu leisten, die immensen Staatsschulden abzutragen. Dass damit die Spanier weiter zum Konsum und nicht zum Sparen animiert werden ist einen Nebeneffekt, der nicht unbedingt dazu geeignet ist, Verschuldung abzubauen. Zudem könnte die spanische Wirtschaft Ersparnisse (Kapital) gut gebrauchen, um notwendige Strukturreformen zu finanzieren.

Vor Einführung der zentralen Regelung haben bereits sechs Autonome Regionen Steuern auf Sparguthaben bezogen, welche teilweise 0,03 % deutlich überschritten. Mit der Einführung der zentralen Steuer sollen diese sechs Autonomen Regionen nun staatliche Ausgleichszahlungen zur Entschädigung erhalten.
Rückwirkende Einführung der Steuer zum 1. Januar 2014

Besonders bedenklich ist, dass die neue Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Ziel dieser Rückwirkung wird wohl die Vermeidung von „Steuerflucht“ sein, sodass es für den Bürger nun keinen Sinn mehr macht, seine Gelder aus den Finanzsystemen abzuziehen. Auch gerade aufgrund der Rückwirkungen scheint es erstaunlich, dass der Aufschrei über diese Regelung nicht größer ausfiel, zumal durch die Rückwirkung das Vertrauen des Bürgers in die Gültigkeit einer Regelung enttäuscht wurde.
Prozentsatz von 0,03% ist durch einfache Änderung des Dekrets erhöhbar

Wenn nun auch 0,03 auf den ersten Blick nach wenig aussieht, kann dieser Prozentsatz ab sofort durch eine einfache Änderung eines Dekrets von der Regierung erhöht werden, sodass man den Prozentsatz von 0,03 % auch als „Startschuss“ für eine höherer Sparersteuer sehen könnte.

Obwohl Spanien bereits einige Einschnitte bei den Staatsausgaben gemacht hat, ist hier für jedermann leicht ersichtlich Spielraum für weitere Ausgabenkürzungen; es ist bedauerlich zu sehen, dass die spanischen Politiker dennoch wieder in alte (wenig originelle) Gewohnheiten zurückfallen und als einzige Problemlösung weitere Steuererhöhungen zu Lasten der Bürger einführen.

Da Spanien nicht das einzige Land in Europa ist, das unter einer immensen Verschuldung von Staat, Autonome Regionen, Kommunen und Individuen leidet, vermuten hier auch viele, dass diese Initiative nicht auf Spanien beschränkt bleibt.

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