NUTZWERT: Ab Montag kann die 2 500 Euro-Hilfe beantragt werden

16.07.2007 - Stefanie Müller 

Am Montag können Familien über die Internetseite sowie in den Büros der Steuerbehörden die Formulare abholen, die notwendig sind, um die von der Regierung vor zwei Wochen zugesagten 2500 Euro pro neugeborenes oder adoptiertes Kind zu beantragen. Als Stichtag gilt der 3. Juli 2007. Alle Kinder, die ab dann zur Welt gekommen sind, haben ein Recht auf die Einmalzahlung, die ab Dezember rückwirked ausgezahlt wird und nicht auf die Leistungen der Regionen angerechnet wird. In Zukunft soll die Frist zwischen Antrag und Auszahlung nur noch einen Monat betragen.Diese neue Sozialleistung wird nicht vom Gehalt der Eltern abhängig gemacht, auch nicht von der Nationalität. Sie ist für alle hier legal lebenden Immigranten zugänglich. Vorausgesetzt sie haben bereits zwei Jahre vor der Geburt oder Adpotion ihres Kindes in Spanien gelebt. Die spanische Regierung will damit vermeiden, dass gerade die Immigranten mit dieser Sozialleistung Mißbrauch betreiben.Mehr Info unter: Steuerbehörde

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