NUTZWERT: Abschaffung der Vermögenssteuer

10.05.2008 - RA Philipp Kirchheim - Abogado 

Ein Relikt aus grauer Steuervorzeit soll nun auch in Spanien abgeschafft werden - die Vermögenssteuer. Die spanische Regierung hat bereits im Wahlkampf den Plan angekündigt, als eine der letzten europäischen Jurisdiktionen die Vermögenssteuer abzuschaffen. Die Umsetzung dieses Versprechens soll nun nach Worten des spanischen Wirtschaftsministers Solbes tatsächlich angegangen werden. Von der Abschaffung betroffen sein werden nach offiziellen Angaben gut eine Million Steuerzahler, die ein Steueraufkommen von ca. 1,8 Milliarden Euro aufgebracht haben. In der Praxis war die Vermögenssteuer zuletzt eine von den Behörden wenig konsequent verfolgte Steuer, die v.a. von denjenigen Steuersubjekten bezahlt wurde, welche in den Vorjahren bereits entsprechende Steuererklärungen abgegeben hatten. Allerdings hing die Möglichkeit der Verfolgung stets wie ein Damoklesschwert über den anderen (Nicht-)Steuerzahlern.

Von Bedeutung ist bzw. war die Vermögenssteuer auch für zahlreiche Nichtresidenten, typischerweise Eigentümern von Ferienhäusern, welche bekanntlich jährlich eine kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuererklärung abzugeben hatten. Auch diese Verpflichtung wurde wenig verfolgt, war aber Voraussetzung für die Rückerstattung von zuviel abgezogenen Quellenbesteuerungen im Rahmen von Immobilienveräußerungen. Die Thematik wird bis zum Ablaufen der Verjährungsfrist von 4 Jahren - für Residente bis Juli 2012, für Nichtresidente sogar bis einschließlich Januar 2013 - von praktischer Relevanz bleiben.

Spannend bleibt die Frage, wie der Fiskus mit den Vermögenssteuererklärungen für 2007 umgehen wird, da diese von der Abschaffung nicht betroffen sind. Letztlich lässt sich aber festhalten, dass die Abschaffung Spanien in gesamtsteuerlicher Hinsicht deutlich besser stellt und einen zuletzt eklatanten Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Steuerjurisdiktionen behebt. 

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