NUTZWERT: Deutsch-spanische Patchwork-Familien

25.09.2011 - Philipp Dyckerhoff 

Nicht erst in den letzten Jahren haben Patchwork-Familien stark zugenommen. Werden in die zweite Ehe Kinder aus erster Ehe mitgebracht, führt dies in der Praxis oft zu konfliktträchtigen Situationen. Einerseits geht es regelmäßig um die Frage der subjektiven Gleichbehandlung der Kinder - vor allem Sicht der Kinder. Hinzu kommt, dass Kinder aus erster Ehe mit dem neuen Ehegatten nicht automatisch verwandt sind und ihnen daher weder ein gesetzliches Erbrecht noch Pflichtteilsansprüche zustehen.

Auch wenn sämtliche Kinder sich gut miteinander verstehen, stellt sich für Patchwork-Ehegatten spätestens im Rahmen der Testamentsgestaltung die Frage, ob sie alle Kinder gleich behandeln oder umgekehrt in welchem Umfang sie differenzieren können oder sogar müssen. Konkret geht es um die Grenze, die das Pflichtteilsrecht einem jeden deutschen Erblasser vorgibt, wohnt er nun in Deutschland oder in Spanien. Diese Grenze bezieht sich allerdings nur auf die pflichtteilsberechtigten Angehörigen. Hierzu zählen wiederum nur die eigenen Abkömmlinge und gerade nicht die des Ehegatten aus seiner ersten Ehe.

Bringen ein Ehemann beispielsweise ein Kind und seine Ehefrau zwei Kinder mit in die neue Ehe, können sie nicht pauschal anordnen, dass der länger lebende Ehegatte von sämtlichen drei Kindern zu gleichen Teilen beerbt wird. Eine solche Regelung würde dann zu Schwierigkeiten führen, wenn der Ehemann der länger Lebende sein sollte. Denn seinem Kind würden Pflichtteilsansprüche in Höhe von ½ zustehen – und damit mehr, als das Testament vorsieht.

Noch komplizierter wird die Situation bei internationalen Patchwork-Familien. Hier ist für jeden Ehegatten gesondert zu bestimmen, nach welchem nationalen Recht er beerbt wird und welche Besonderheiten gelten. Mit anderen Worten können - und müssen gegebenenfalls - die Anordnungen eines deutschen Ehemanns sich deutlich von denen seiner spanischen Ehefrau unterscheiden. Schließlich ist die steuerliche Seite zu beachten, bei der durch eine geschickte Gestaltung erhebliche Beträge eingespart werden können. Im alltäglichen Bereich stellen sich daneben Fragen u.a. zur Gestaltung des optimalen Versicherungsschutzes, der steueroptimierten Geldanlage oder auch nach der Aufteilung von Kindergeld.

Zu diesem Thema findet am Dienstag, den 27.9.2011 ein Vortrag statt. Infos hier.

Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com
Dr. Jochen Beckmann, j.beckmann@voelker-gruppe.com

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