NUTZWERT: Körperschaftssteuer

01.04.2007 - Karl H. Lincke 

Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer auf die Erträge, die Gesellschaften und sonstige juristische Personen, die in Spanien ansässig sind, erzielen. In Spanien ansässige Unternehmen sind diejenige, die nach den spanischen Gesetzen gegründet wurden oder die ihren Sitz oder ihre Geschäftsadresse in diesem Gebiet haben. Mit dieser Steuer werden die international erlangten Erträge der Unternehmen besteuert, unabhängig vom Ort, wo die Einkünfte erzielt wurden, und vom Wohnsitz des Zahlers. Die Besteuerungsgrundlage stimmt mit dem Geschäftsjahr der Gesellschaft überein und ist durch den Ausgleich negativer Besteuerungsgrundlagen aus Vorjahren vermindert. Der allgemeine Besteuerungssatz sind 32,5 . Jedoch können die kleineren Unternehmen einen niedrigeren Satz von 25 auf ihre Besteuerungsgrundlage (zwischen 0 und 120.202,41 Euro) anwenden und den Rest mit 30 besteuern. Es gibt noch eine Reihe anderer Steuervergünstigungen für Kleinbetriebe: 1. Die neuen, dem Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Elemente des Anlagevermögens, deren Einzelwert nicht über 601,01 Euro liegt, können frei bis zur Höchstgrenze von 12.020,24 Euro im Besteuerungszeitraum abgeschrieben werden. 2. Die neuen Elemente des Anlagevermögens sowie die Elemente der Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellt sind, können abhängig von dem folgendermaßen zu errechnenden Koeffizienten abgeschrieben werden: Man multipliziert mit 2 den in den offiziell genehmigten Abschreibungstabellen vorgesehenen höchsten Koeffizienten für lineare Abschreibung. Ebenso ist bis zu 1 der bestehenden Forderungen am Ende des Besteuerungszeitraums zur Risikodeckung möglicher Insolvenzen absetzbar. Es gibt auch niedrigere Besteuerungssätze für bestimmte Unternehmen, z.B. die nicht steuerfreien Erträge und Vermögenszuwächse, die von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinigungen, die die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen, erzielt werden, werden mit 10 besteuert. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Erfordernisse wird der Steuersatz von 25 angewandt. Auszug aus dem Buch Karl H. Lincke: Business in Spanien GentlemenÂ’s Digest Ltd. & Co. KG Link zum Buch Weitere wichtige Links zum Thema: www.aeat.es - Spanisches Finanzamt www.meh.es - Wirtschafts- und Finanzministerium

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