NUTZWERT: Was ist Rürup-Rente?

21.12.2007 - Philipp Dyckerhoff 

Die Rürup-Rente wurde zum 1. Januar 2005 als neuer Baustein der privaten Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Wesentliches Ziel ist die Verlagerung der gesetzlichen Rentenversicherung, die als Umlageverfahren durch die demographische Entwicklung in Deutschland nicht mehr nachhaltig funktionsfähig ist, auf ein kapitalgedecktes Verfahren.

Die Rürup-Rente ist eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung. Die Beiträge sind bis zu 20 000 Euro pro Jahr und pro Person steuerlich abzugsfähig, allerdings noch nicht voll. Derzeit können 64 Prozent davon steuerlich angesetzt werden, jedes Jahr 2 Prozent mehr, bis ab 2025 dann 100 Prozent abgesetzt werden können. Im Ruhestand muss die Basisrente voll versteuert werden, allerdings erst für diejenigen, die ab 2040 in Rente gehen.

Die Rürup-Rente ist der gesetzliche Rentenversicherung nachempfunden und kann nur als Rente ausgezahlt werden. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich. Für die Geldanlage bieten die Versicherungsgesellschaften die unterschiedlichsten Möglichkeiten an. Hinterbliebenenschutz kann man bedingt mit einbauen. Die Rürup-Rente kann sowohl von Angestellten als auch von Selbständigen abgeschlossen werden und ist damit die einzige staatlich subventionierte Altersvorsorge für Selbständige in Deutschland. 

Interessant ist, dass man bei der Rürup-Rente bei den meisten Anbietern das Recht hat, neben einem monatlichen Sparbeitrag (der auch recht gering sein kann), jährlich eine Zuzahlung in beliebiger Höhe zu machen (bis zur maximal förderfähigen Grenze). Damit kann man einen Rürup-Rentenvertrag recht flexibel besparen – und er stellt eine Art Steuersparmodell dar. Die Rürup-Rente ist Hartz IV- sicher, kann also in der Ansparphase nicht gepfändet werden.

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